Sitzung: 08.03.2022 SR/003/2022
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: BA/003/2022
Beschluss:
Der Stadtrat der
Stadt Seßlach beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Seßlach in 9 Teilbereichen und billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach einschließlich Begründung in der Fassung
vom 08.03.2022.
Ergänzend zum
Beschluss des Teilbereiches 5 wird die Straße „Siedlungsstraße“ (Fl. Nr. 327,
Gem. Dietersdorf) im Plangebiet bis zur Einmündung Fl. Nr. 330, Gem.
Dietersdorf, als Mischgebiet ausgewiesen. Die Planzeichnung ist zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung
gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Gleichzeitig werden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig an der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt.
Der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden
Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet
eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht
(soweit vorhanden).
Die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung
von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann,
eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen
werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der
Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform
übermittelt.