Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen und billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach einschließlich Begründung in der Fassung vom 08.03.2022.

 

Ergänzend zum Beschluss des Teilbereiches 5 wird die Straße „Siedlungsstraße“ (Fl. Nr. 327, Gem. Dietersdorf) im Plangebiet bis zur Einmündung Fl. Nr. 330, Gem. Dietersdorf, als Mischgebiet ausgewiesen. Die Planzeichnung ist zu ändern.

 

Der Stadtrat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Seßlach durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

 

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (soweit vorhanden).

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplanes und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.