Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt eine 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.

 

§ 16 Abs. 1 (Erlöschen des Grabnutzungsrechts) wird wie folgt geändert:

Das Grabnutzungsrecht erlischt mit Zeitablauf, durch Verzicht oder durch Auflassung des Friedhofes bzw. eines Friedhofsteils. Ein Verzicht ist erst nach Ablauf der Ruhezeit möglich. Er bedarf der Schriftform.

Vor Ablauf der Ruhefrist kann auf das Grabnutzungsrecht nur dann verzichtet werden, wenn mindestens 75 % der Ruhefrist eingehalten wurden und besondere Gründe vorliegen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Gebühren wird ausgeschlossen.

 

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt eine 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.

 

§ 4 (Sonstige Gebühren) wird wie folgt geändert:

 

1.

Zulassung von Gewerbetreibenden durch Erteilung einer Zulassungsbescheinigung für zwei Jahre

40,00 €

2.

Verlängerung einer Zulassungsbescheinigung für weitere zwei Jahre

20,00 €

3.

Erlaubnis zur Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Grabmälern

15,00 €

4.

Genehmigung des Verzichts auf ein Grabnutzungsrecht vor Ablauf der Ruhefrist

25,00 €

5.

Pflege der vorzeitig brachliegenden Fläche bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Ruhefrist pro Jahr

12,00 €