Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt eine 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.
§ 16 Abs. 1 (Erlöschen des Grabnutzungsrechts) wird wie folgt geändert:
Das Grabnutzungsrecht erlischt mit Zeitablauf, durch Verzicht oder durch Auflassung des Friedhofes bzw. eines Friedhofsteils. Ein Verzicht ist erst nach Ablauf der Ruhezeit möglich. Er bedarf der Schriftform.
Vor Ablauf der Ruhefrist kann auf das Grabnutzungsrecht nur dann verzichtet werden, wenn mindestens 75 % der Ruhefrist eingehalten wurden und besondere Gründe vorliegen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Gebühren wird ausgeschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt eine 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.
§ 4 (Sonstige Gebühren) wird wie folgt geändert:
1. |
Zulassung
von Gewerbetreibenden durch Erteilung einer Zulassungsbescheinigung für zwei
Jahre |
40,00 € |
2. |
Verlängerung
einer Zulassungsbescheinigung für weitere zwei Jahre |
20,00 € |
3. |
Erlaubnis
zur Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Grabmälern |
15,00 € |
4. |
Genehmigung
des Verzichts auf ein Grabnutzungsrecht vor Ablauf der Ruhefrist |
25,00 € |
5. |
Pflege der
vorzeitig brachliegenden Fläche bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Ruhefrist
pro Jahr |
12,00 € |