Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Zwischen der Stadt Seßlach und der Flender’schen Spitalstiftung wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sicherstellung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Flender’schen Spitalstiftung geschlossen.

Auf der Grundlage der Regelung im Bayerischen Stiftungsgesetz (Art. 20 Abs. 2 BayStG) und § 6 der Stiftungssatzung vom 27.06.1972, wonach die Stadt die Stiftung verwaltet und vertritt, wird der Bürgermeister für den anstehenden Vertragsabschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB dahingehend befreit, dass er sowohl für die Stadt als auch für die Stiftung unterzeichnen kann.