Sitzung: 21.03.2023 SR/003/2023
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: HA/011/2023
Beschluss:
Der SV Heilgersdorf erhält gemäß seinem Antrag vom 02.03.2023 einen Zuschuss der Stadt Seßlach für die beantragte Maßnahme (Regenerierungsmaßnahme am großen Rasenspielfeld durch eine Fachfirma) gemäß den zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien (20 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 500,00 €) der Stadt Seßlach. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und wird im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt.