Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Friedhof“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 19.09.2023, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Friedhof“ wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.