Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadt Seßlach“ die Festsetzung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch.