Sitzung: 02.07.2019 SR/007/2019
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: HA/035/2019
Beschluss:
Gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckenbrunn“ mit 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Pfarrweisach, Landkreis Haßberge, bestehen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwände.
Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung kann verzichtet werden.