Beschluss:

Gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckenbrunn“ mit 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Pfarrweisach, Landkreis Haßberge, bestehen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwände.

Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung kann verzichtet werden.