Sitzung: 10.11.2020 SR/010/2020
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15
Vorlage: HA/044/2020
Beschlüsse:
1.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für Solarpark am Beiz“ die
Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage der SÜDWERK
Projektgesellschaft mbh vom 10.11.2020, die zum Bestandteil des Beschlusses
erklärt wird.
2.
Satzungsbeschluss
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Sondergebiet für Solarpark am Beiz
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan „Sondergebiet für Solarpark am Beiz“, Stadt Seßlach mit den bereits eingetragenen Änderungen in der Fassung vom 10.11.2020 als Satzung.
3.
Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung
Flächennutzungsplan Seßlach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Sondergebiet für Solarpark am Beiz“
Der Stadtrat der Stadt Seßlach stellt unter
Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet
für Solarpark am Beiz“ fest.
4.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.