Beschlüsse:

1.             Beschluss

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für Solarpark am Beiz“ die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage der SÜDWERK Projektgesellschaft mbh vom 10.11.2020, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

 

2.             Satzungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für Solarpark am Beiz

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan „Sondergebiet für Solarpark am Beiz“, Stadt Seßlach mit den bereits eingetragenen Änderungen in der Fassung vom 10.11.2020 als Satzung.

 

3.             Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung Flächennutzungsplan Seßlach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für Solarpark am Beiz“

Der Stadtrat der Stadt Seßlach stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet für Solarpark am Beiz“ fest.

 

4.             Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.