Beschluss:

Der Stadtrat billigt den Entwurf des Büros transform in der Fassung vom 09.11.2022.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 BauGB zu veranlassen.