Beschlüsse:

1.              Beschluss

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 07.02.2023, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.

2.              Billigungsbeschluss

Das Feststellungsexemplar der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse mit den bereits eingetragenen Änderungen im Plan und der Begründung in der Fassung vom 07.02.2023 gebilligt.

 

3.              Feststellungbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Seßlach stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen fest.

 

4.              Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.